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Garantie für Endverbraucher
Von der Qualität unserer Produkte sind wir so überzeugt, dass
wir Ihnen besonders lange Garantiefristen einräumen, und darüber
hinaus Sicherheit und Kundenservice großschreiben.
Über die gesetzlichen Bestimmungen
hinnaus leisten wir Garantie wie folgt:
(gültig seit dem 09.11.2009)
Gegenüber Endabnehmern übernehmen wir eine Garantie für unsere
Produkte. Dies gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher
Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit durch Sicherheitstechnik Fred Borchardt oder
seine Mitarbeiter.
Ausführliche Garantiebedingungen:
Bei fachgerechtem Einbau gemäß Einbauanleitung leisten wir nach
Ablauf der gesetzlichen Garantie für weitere 3 Jahre
Garantie für folgende Sicherheitsartikel:
Einsteckschlösser, Profilzylinder, Fenstersicherungen,
Zusatzschlösser, Beschläge, Tresore, Panzerriegel,
Hangschlösser, Gitter, Aufschraubschlösser,
Gitterrostsicherungen, Querriegelschlösser, Riegel, Rosetten, Rolladensicherungen,
Schiebetürsicherung, Schliessbleche, Sicherheitsbeschläge,
Türaushebesicherung, Türketten, Türschliesser,
Türsicherungen, Türspione und Türöffner.
Ausnahmen: Für Elektromotoren und
elektronische Steuergeräte, Mehrfachverriegelungen (mit
Bolzen, Rollzapfen bzw. Schwenkriegel) gilt die gesetzliche
Garantiefrist von 2Jahren.
Von dieser Garantie ausgenommen sind Mängel, die nicht auf Material- oder
Herstellungsfehlern unserer Produkte
beruhen, sondern auf unsachgemäße Installation, bauliche
Gegebenheiten, unsachgemäßen Gebrauch, Fremdeinwirkungen (z.B. Aufbruchversuche
bzw. Zerstörung durch rechtswidrige Handlungen, fehlende oder
unsachgemäße Wartung (jedem Produkt liegen die entsprechenden
Angaben des Herstellers bei). Abgebrochene Schlüssel und die
gegebenen Falls durch diese beschädigten Schlösser sind durch
diese Garantie nicht gedeckt.
Anmeldung des Garantiefalls:
Jede Beanstandung muss bei Fred
Borchardt unter Vorlage der Originalrechnung die als
Garantieurkunde gilt, erfolgen.
Garantieumfang: Bei einem Garantiefall der nach der gesetzlichen
Garantiezeit eintritt wird nach Wahl von Sicherheitstechnik Fred
Borchardt die nicht ordnungsgemäße Ware repariert oder
alternativ hierzu gleichwertiger Ersatz gestellt.
Die reparierte bzw. neue Ware
wird dem Kunden kostenlos, unter Ausschluss
aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere solche auf
Ersatz von Demontage-, Montage- oder Folgekosten sowie
auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst eingetreten sind, zugesand.
Durch den Garantiefall verlängert
sich die Garantiefrist nicht.
Es wird keine Garantie dafür
übernommen, ob die mit dem Erwerb des Produkts vom Kunden
angestrebten Absichten erfüllt werden.
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